3. 3.1. 3.1.1. Hinsichtlich der gesundheitlichen Beschwerden nach dem Unfall vom 30. September 2011 geht aus der Schadenmeldung UVG vom 1. Dezember 2011 hervor, dass der Beschwerdeführer einen Schädelbruch erlitten habe, die Arbeit aufgrund des Unfalls ab dem 13. Oktober 2011 ausgesetzt und am 31. Oktober 2011 wieder zu 100 % aufgenommen habe (vgl. VB 1). -7-