Gegenstand des vorliegend angefochtenen Einspracheentscheids vom 14. September 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 36) bildet die Frage der Rechtmässigkeit des vom 14. Februar bis zum 11. September 2019 erhobenen Prämienzuschlags zur Grundprämie wegen verspäteter Anmeldung zur Versicherungsaufnahme. Über den gescheiterten Wechsel des -3-