143 V 409; 141 V 281). Diese Indikatoren erlauben – unter Berücksichtigung leistungshindernder äusserer Belastungsfaktoren einerseits und von Kompensationspotenzialen (Ressourcen) anderseits – das tatsächlich erreichbare Leistungsvermögen einzuschätzen (BGE 141 V 281 E. 3.4-3.6 und E. 4.1 S. 291 ff.). Vor diesem Hintergrund wies der Gutachter in der ergänzenden Stellungnahme zu Recht daraufhin, dass die Beurteilung der berufsbezogenen Leistungsfähigkeit nicht einzig anhand der Parameter des Mini ICF-APP vorgenommen werden dürfe (VB 103/2).