Es würden dort umschriebene Aspekte der Funktionsfähigkeit der Betroffenen einzeln und für sich genommen abgebildet. Aus versicherungsmedizinischer Sicht müssten aber auch das klinische Gesamtbild, die individuellen Ressourcen, mögliche psychosoziale Belastungsfaktoren (mit allfälligen negativen funktionellen Folgen, die nicht berücksichtigt werden könnten – "siehe Gutachten") und die Konsistenz und Plausibilität der Angaben der Betroffenen (hier zum Beispiel auch die medikamentöse Compliance – "siehe Gutachten") berücksichtigt werden. Die im Gutachten abgegebene Einschätzung der berufsbezogenen Leistungsfähigkeit sei vor diesem Hintergrund zu verstehen.