tungsfähigkeit ohne Berücksichtigung des Belastungsprofils in der angestammten Tätigkeit sei nicht vollständig. Eine Beurteilung der funktionellen Arbeitsbelastung in der angestammten Tätigkeit als Lehrerin mit Hilfe des "Mini ICF-APP Work" ergebe eine starke, überdurchschnittliche Belastung gerade in solchen Fähigkeiten wie Flexibilität und Umstellung, Selbstbehauptung und Durchhaltefähigkeit. Aus diesem Grund sei von einer höheren tatsächlichen Einschränkung im angestammten Beruf auszugehen; seiner Einschätzung nach sei die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin "als Lehrerin als unter 20% anzusehen".