4.3. 4.3.1. Der behandelnde Psychiater der Beschwerdeführerin führte in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2021 zum SMAB-Gutachten aus, im psychiatrischen Teilgutachten werde eine chronifizierte Depression adäquat und auch seiner Auffassung entsprechend diagnostiziert. Der Gutachter beschreibe gemäss Mini ICF-APP mittelschwere Einschränkungen der Flexibilität und Umstellung, der Selbstbehauptung und im Bereich der spontanen Aktivitäten sowie eine schwere Einschränkung der Durchhaltefähigkeit.