Krankheitsbedingt seien die psychomentale Ausdauer und Belastbarkeit weiterhin vermindert. Hinzu kämen ein ausgeprägtes subjektives Insuffizienzgefühl und ein Mangel an Elan, Initiative und Antrieb. Die psychosozialen Belastungsfaktoren stellten ein Rehabilitationshindernis dar, nur zum Teil führten sie zu psychischen Funktionseinschränkungen, die bei der Beurteilung der berufsbezogenen Leistungsfähigkeit nicht Berücksichtigung finden könnten (da medizinisch nicht begründbar). Ansonsten sei sie krankheitsbedingt in ihrem Alltag deutlich eingeschränkt (VB 90.3/9).