4.2.2. Der psychiatrische Gutachter führte im Teilgutachten vom 29. November 2020 im Zusammenhang mit der Herleitung der Diagnosen aus, aufgrund der eigen- und aktenanamnestischen Angaben sei davon auszugehen, dass es im Jahre 2018 zu einer erstmaligen depressiven Dekompensation bei der Beschwerdeführerin gekommen sei. Es sei trotz stationärer und ambulanter Behandlungen noch nicht zu einer "durchgehenden" Besserung gekommen. Es bestehe weiterhin eine dynamische Reduktion von Affekt, Antrieb, Denken und Psychomotorik. Mittlerweile sei es zu einer Chronifizierung der Symptomatik gekommen. Krankheitsbedingt seien die psychomentale Ausdauer und Belastbarkeit weiterhin vermindert.