2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in medizinischer Hinsicht auf das bidisziplinäre (orthopädisch-psychiatrische) SMAB-Gutachten vom 11. Dezember 2020 sowie die ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 29. März 2021. Die Gutachter stellten als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit eine mittelgradige chronische Depression mit psychotischen Symptomen (ICD-10: F32.8) (Vernehmlassungsbeilage [VB] 90.1/7). Betreffend die erwerblichen Auswirkungen der Gesundheitsbeeinträchtigung hielten sie fest, die Beschwerdeführerin sei in der angestammten Tätigkeit als Lehrerin im Umfang von 50 % arbeitsfähig;