2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. November 2021 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 12. November 2021 verzichtete. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin zu Recht (lediglich) eine halbe Invalidenrente ab dem 1. April 2019 zugesprochen hat.