3. Eventualiter sei ein Obergutachten in Auftrag zu geben. 4. Subeventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese ein neues psychiatrisches Gutachten unter Ausschluss der SMAB AG St. Gallen durchführt. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 5. November 2021 die Abweisung der Beschwerde.