1. Die 1960 geborene, zuletzt als Lehrerin auf der Sekundarstufe I tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 26. September 2018 (Posteingang bei der Beschwerdegegnerin am 8. Oktober 2018) unter Hinweis auf eine rezidivierende depressive Störung, eine Papillomatose sowie Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und gesundheitlicher Hinsicht, zog die Akten des zuständigen Kranken- und Unfallversicherers der Beschwerdeführerin bei und liess sie bidisziplinär be-