auseinander (VB 158 S. 18 ff.). Auch verweist er darauf, dass die Erkrankung des Beschwerdeführers im dafür typischen Altersbereich auftrat (VB 158 S. 18). Ferner entspricht die Einschätzung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit der Testung (Mini-ICF-App; VB 158 S. 17).