3.2. Dr. med. C. kam in der versicherungsmedizinischen Beurteilung zum Schluss, die Beschwerdepräsentation des Beschwerdeführers, dessen Verhalten und die Schilderungen zum Untersuchungszeitpunkt korrelierten mit der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie in kontinuierlichem Verlaufsbild (ICD-10 F20.22). Überwiegend wahrscheinlich liege eine psychische Störung des Kapitels F2 der ICD-10 mit überdauernder Auswirkung auf die berufliche Leistungsfähigkeit vor. Es lägen keine konkreten Anhaltspunkte für bewusstes Vortäuschen oder Simulation einer psychischen Störung, des sekundären Krankheitsgewinns oder einer Aggravation vor.