Demnach sind im Folgenden diese Leistungen zu beurteilen. Auf die dem Gericht eingereichten Beilagen und Beweismittel, die sich auf die Unterhaltsstreitigkeit beziehen, ist daher nicht weiter einzugehen. Darin ist keine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erblicken. 3. 3.1. Die angefochtene Verfügung stützt sich in medizinischer Hinsicht auf das psychiatrische Gutachten von Dr. med. C. vom 21. Juni 2021 (VB 158). Betreffend die Rechtsprechung zum Beweiswert von Gutachten externer Spezialärzte wird auf Erwägung 3. des Urteils VBE.2020.262 vom 9. September 2020 verwiesen (VB 141 S. 4).