Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Im Folgenden ist die Rechtmässigkeit der Verfügung vom 13. September 2021 zu prüfen, in welcher dem Beschwerdeführer ab dem 1. Juli 2016 bei einem IV-Grad von 55 % eine halbe IV-Rente zugesprochen wurde (Vernehmlassungsbeilage [VB] 163). Der Beschwerdeführer beantragt die Ausrichtung einer ganzen IV-Rente.