2. 2.1. Am 12. Oktober 2021 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht und beantragte die Zusprache einer ganzen IV-Rente. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 27. Oktober 2021 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 3. November 2021 wurde die B. als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Innert Frist liess sie sich nicht vernehmen. 2.4. Am 13. Dezember 2021 bewilligte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer verfügungsweise die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten. -3-