vgl. zudem Urteile des Bundesgerichts 9C_206/2021 vom 10. Juni 2021 E. 4.4.5; 8C_768/2018 vom 12. April 2019 E. 5.2.3; 9C_330/2018 vom 5. Februar 2019 E. 5.4). Dasselbe gilt bezüglich der funktionellen Einarmigkeit des Beschwerdeführers: Diese wurde bei der Einschätzung der Gesamtarbeitsfähigkeit von 70 % in einer Verweistätigkeit sowie beim definierten Belastungsprofil ebenfalls bereits berücksichtigt, indem nur "wenig manuelle" Tätigkeiten und das Heben nur noch sehr - 13 -