6.3.2. Der Beschwerdeführer hat ausweislich der Akten seit Eintritt des Gesundheitsschadens keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen. Da er keine Berufsausbildung absolviert hat, ist auf den Tabellenlohn gemäss LSE 2018, Tabelle TA1_tirage_skill_level, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, abzustellen. Daraus resultiert für das Jahr 2018 ein Invalideneinkommen von Fr. 47'436.70 (Fr. 5'417.00 x 41.7 [durchschnittliche Wochenarbeitszeit, - 12 - vgl. Tabelle T 03.02.03.01.04.01]/40 x 0.7 [gutachterlich attestierte Arbeitsfähigkeit] x 12).