6.2.3. Gemäss Arbeitgeberfragebogen vom 15. Dezember 2004 hätte der ungelernte und über keinen Berufsabschluss verfügende (vgl. VB 2.1 S. 4) Beschwerdeführer in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Betriebsmitarbeiter in einer Magnetfabrik im Jahre 2004 ohne Gesundheitsschaden einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 4'640.00 bzw. einen Jahresverdienst von Fr. 60'320.00 (inkl. 13. Monatslohn) erzielt (vgl. VB 6 S. 1 f.). Das auf Februar 2018 (Zeitpunkt der von der Beschwerdegegnerin verfügten Rentenaufhebung; vgl. VB 402 S. 1) der Nominallohnentwicklung angepasste Valideneinkommen beträgt Fr. 68'651.70 (Fr. 60'320.00 x 122.4 [2010]/112.6 [2004;