5.3.3. Für angepasste Tätigkeiten schätzte die rheumatologische Gutachterin die Arbeitsfähigkeit "allein für die Wirbelsäulenpathologie betrachtet" auf 80 % (vgl. VB 395.3 S. 18). Sie hielt anschliessend fest, dass die funktionelle Einarmigkeit rechts im konkreten Fall "das führende Element" sei. Von Seiten der Wirbelsäule sei an sich eine Gewichtslimite bis 15 kg zumutbar, bei einem faktisch nur "zu gebrauchenden" linken Arm indessen nicht realisierbar. Deswegen werde diese auf "sehr leicht bis selten leicht" herabgesetzt und es sei nur eine "wenig manuell ausgerichtete Tätigkeit" auszuüben.