tragen soll[ ]e" (vgl. VB 395.3 S. 15). Dieser Beeinträchtigung trug sie anschliessend mit dem von ihr definierten Belastungsprofil zureichend Rechnung, indem sie (auch zur Schonung der "noch zu gebrauchenden" linken Hand) nur noch das Hantieren eines sehr leichten, selten leichten Gewichts als zumutbar ansah (vgl. VB 395.3 S. 18).