5.3.1. Die rheumatologische Gutachterin diskutierte im Rahmen ihres Teilgutachtens vom 17. Februar 2021 – durchaus auch unter Einbezug der Stellungnahme von RAD-Arzt Dr. med. J., Facharzt für Rheumatologie, vom 21. Februar 2020 (vgl. VB 395.3 S. 11 mit Verweis auf VB 363) – die Diagnose einer Spondyloarthritis breit und umfassend und kam nach (gemeinsam mit einem Radiologen durchgeführter) Sichtung der vorhandenen Bildgebung überzeugend zum Schluss, dass die von Dr. med. F. in seinem -8-