2018 E. 5.4.1 mit Hinweisen). Das ist vorliegend nicht der Fall: So stellte die behandelnde Psychiaterin bereits in ihrem Verlaufsbericht vom 22. Dezember 2019 die (psychiatrische, ihrer Auffassung nach zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit führende) Diagnose einer schweren depressiven Episode bei rezidivierenden Depressionen (ICD-10 F33.2) und bei komplexem Krankheitsbild mit mehrfachen körperlichen Krankheiten und Beschwerden und wies darauf hin, dass viele (depressive) Symptome "überlagert und mitbedingt" würden durch die zahlreichen somatischen Erkrankungen sowie die kombinierte Schlafstörung (vgl. VB 358 S. 3 ff.).