5.2.1. Für den Aussagegehalt eines medizinischen Gutachtens kommt es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht auf die Dauer der Untersuchung an. Massgebend ist in erster Linie, ob das Gutachten inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist. Der für eine psychiatrische Untersuchung zu betreibende zeitliche Aufwand hängt stets von der Fragestellung und der zu beurteilenden Psychopathologie ab.