1.4. Die Beschwerdegegnerin liess den Beschwerdeführer daraufhin durch RAD-Arzt Prof. Dr. med. G., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, orthopädisch untersuchen. Gestützt auf dessen Stellungnahme vom 12. März 2019 stellte sie dem Beschwerdeführer alsdann mit Vorbescheid vom 5. April 2019 in Aussicht, die Verfügung vom 12. Juli 2016 werde wiedererwägungsweise aufgehoben und die Rente "bleib[e]" per 31. Januar 2018 aufgehoben.