1.3. Mit Vorbescheid vom 30. Mai 2017 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die wiedererwägungsweise Aufhebung der Verfügung vom 12. Juli 2016 in Aussicht, wobei die Rente nach Zustellung der Verfügung auf Ende des folgenden Monats aufgehoben werde. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2017 entschied die Beschwerdegegnerin im Sinne ih- -3-