1. 1.1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 30. November 2004 bei der Beschwerdegegnerin wegen Beschwerden am rechten Ellbogen zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach medizinischen und erwerblichen Abklärungen, Einholen eines psychiatrischen Gutachtens beim C. (Gutachten vom 7. August 2008) sowie eines interdisziplinären (orthopädisch-neuropsychologisch-psychiat- rischen) Gutachtens bei der D. (Gutachten vom 25. Mai 2010) wurde dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 24. August 2011 eine vom 1. März 2005 bis am 31. Dezember 2007 befristete halbe Rente zugesprochen. Eine dagegen erhobene Beschwerde hiess das hiesige Versicherungsge-