u.a. auf alle gesetzlichen und/oder vertraglichen Ansprüche im Zusammenhang mit Sozialplänen beziehe (VB 313). Gemäss Angaben der Arbeitgeberin gegenüber der Beschwerdegegnerin war die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ihrerseits angeregt worden, wobei die "Kündigungsfrist" drei Monate betragen habe (VB 233).