7.1.2. Die Beschwerdeführerin ist gelernte Pflegeassistentin (vgl. VB 1.1 S. 4). Diese Tätigkeit war ihr aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nur noch eingeschränkt zumutbar, weshalb sie mit Unterstützung der Beschwerdegegnerin eine Umschulung zur kaufmännischen Angestellten absolvierte (vgl. VB 27; 37; 41; 45). Ab 2011 war sie dann bei einem Informatikunternehmen als Sachbearbeiterin im Bereich Administration und Kundenbetreuung tätig (vgl. VB 73 S. 7).