In retrospektiver Hinsicht führte die psychiatrische Gutachterin aus, die von den behandelnden Ärzten der Psychiatrischen Dienste H. (PD H.) ab 10. Juli 2019 festgestellte Arbeitsunfähigkeit von 100 % erscheine anhand der bestehenden Diagnosen "hochgegriffen". Da auch die somatischen Diagnosen aufgeführt worden seien, sei davon auszugehen, dass es sich um eine "Vermischung von somatischen und psychiatrischen Symptomen" handle.