Urteil des Bundesgerichts 9C_524/2020 vom 23. November 2020 E. 5.1 mit Hinweisen). Die psychiatrische Gutachterin stellte indes bei der Beurteilung der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen gemäss Mini-ICF-APP lediglich eine leichte Beeinträchtigung der Widerstands- und Durchhaltefähigkeit fest, deretwegen in einer leidensangepassten Tätigkeit keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit resultiere (vgl. VB 127.5 S. 9 f.).