von ihnen zunächst gestellten Diagnose einer Anpassungsstörung zu derjenigen einer mittelgradigen depressiven Episode sei anhand der Symptome nicht nachvollziehbar und auch nicht begründet worden (VB 127.5 S. 8). Angesichts dieser Gegebenheiten und unter Berücksichtigung auch der von der psychiatrischen Gutachterin erhobenen Befunde (vgl. VB 127.5 S. 5) vermag deren diagnostische Wertung der psychischen Symptomatik ohne Weiteres zu überzeugen.