G., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, insofern eine Stütze, als dieser in seinem Gutachten zuhanden der Krankentaggeldversicherung vom 1. Juli 2020 festgehalten hatte, die feststellbare Symptomatik sei mit einer weitgehend remittierten depressiven Episode vergleichbar. Die "Eingangsbedingungen" seien für die Diagnosestellung einer leichtgradig depressiven Episode nicht mehr erfüllt (vgl. VB 97 S. 21). Sodann setzte sich die psychiatrische Gutachterin mit den Berichten der behandelnden Ärzte auseinander und hielt insbesondere fest, deren Wechsel von der -8-