Die Diagnosen aus dem allgemein-internistischen, endokrinologischen, neurologischen und rheumatologischen Fachgebiet würden sich allesamt nur so gering ausgeprägt zeigen bzw. seien soweit kompensiert, dass dadurch keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf oder einer angepassten Tätigkeit anzunehmen sei. Aus psychiatrischer Sicht bestehe jedoch eine leichte Beeinträchtigung der Widerstandsund Durchhaltefähigkeit (VB 127.1 S. 6 f.). In der bisherigen Tätigkeit habe vom 10. Juli bis 16. Oktober 2019 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit und ab Oktober 2019 eine 40%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden.