2.3. Der als Referenzzeitpunkt massgebenden Verfügung vom 24. Mai 2011 (VB 69) lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen die Beurteilung des RAD-Arztes med. pract. E., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 12. September 2007 (VB 9) zugrunde. Darin kam dieser gestützt auf die Berichte der behandelnden Ärzte, die ein chronisches panvertebrales Schmerzsyndrom, eine Adipositas sowie eine atopische Dermatitis diagnostiziert hatten (vgl. VB 5 f.), zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin in der letzten Tätigkeit (als Pflegeassistentin) zu mindestens 20 % arbeitsunfähig sei.