2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. Januar 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Raffaella Biaggi, Advokatin, Basel, zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin ernannt. 2.6. Am 18. März 2022 reichte die Beschwerdeführerin einen weiteren medizinischen Bericht ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: