Unter o/e Kostenfolge." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 22. Oktober 2021 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit vom 29. Mai 2021 datierender Eingabe (Posteingang: 1. November 2021) verzichtete. 2.4. Am 23. Dezember 2021 reichte die Beschwerdeführerin einen Bericht der Klinik D. vom 6. Dezember 2021 ein.