"1. Die Verfügung der Beschwerdebeklagten vom 10. September 2021 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdebeklagte zu verurteilen, an den Beschwerdeführer die gesetzliche Invalidenrente zu zahlen. 2. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten einzuholen. 3. Subeventualiter sei die Sache zur gutachterlichen Abklärung des rechtserheblichen medizinischen Sachverhalts an die Beschwerdebeklagte zurückzuweisen. 4. Der Beschwerdeführerin seien der Kostenerlass und die unentgeltliche Verbeiständung für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen. 5. Unter o/e Kostenfolge.