1. 1.1. Die 1983 geborene Beschwerdeführerin, gelernte Pflegeassistentin, meldete sich am 23. Mai 2007 aufgrund von Rückenschmerzen sowie Neurodermitis bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufsberatung, Umschulung auf eine neue Tätigkeit, Arbeitsvermittlung, besondere medizinische Eingliederungsmassnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen gewährte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin berufliche Massnahmen (Umschulung zur kaufmännischen Angestellten), welche die Beschwerdeführerin im Jahr 2010 erfolgreich abschloss.