3. Unter o/e Kostenfolge." -3- Zudem stellte er folgenden Verfahrensantrag: "Es seien die gesamten vorinstanzlichen Verfahrensakten Nr. aaa von Amtes wegen beizuziehen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 1. November 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. November 2021 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 19. November 2021 beantragte die Beigeladene die Abweisung der Beschwerde.