Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.657 vom 20. Mai 2019 teilweise gut, hob die Verfügung vom 13. August 2018 auf und wies die Sache zur Vornahme von weiteren Abklärungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. Die Beschwerdegegnerin tätigte anschliessend weitere Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und sprach dem Beschwerdeführer – nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens – mit Verfügung vom 6. September 2021 eine Viertelsrente für die Zeitspanne vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. Juni 2018 zu.