1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als LKW-Chauffeur tätig und meldete sich am 3. Dezember 2014 wegen eines "Status nach Hernie- Operation mit folglichen Komplikationen" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die medizinische und berufliche Situation des Beschwerdeführers ab (u.a. Gutachten der ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel, vom 20. März 2017). Schliesslich sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 13. August 2018 eine vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. August 2017 befristete Viertelsrente zu.