Dass Dr. med. D. selbst von einer am 5. November 2020 erlittenen Schulterdistorsion ausging, geht aus keinem seiner Berichte hervor. Zudem änderte die Annahme einer Distorsion statt einer Kontusion nichts daran, dass weder Dr. med. C. noch Dr. med. D. von durch den Unfall vom 5. November 2020 verursachten objektivierbaren strukturellen Läsionen oder von noch über Ende Februar 2021 (Zeitpunkt der Leistungseinstellung) anhaltenden, durch diesen Unfall bedingten Beschwerden ausgingen (vgl. VB I 27 S. 1; I 45 S. 10; I 41 S. 2).