Auch in dieser Hinsicht widersprechen sich die medizinischen Beurteilungen in Bezug auf die vorliegend zu klärende Sachlage nicht. Es ist somit auf die – nach dem Gesagten im Einklang mit der entsprechenden Einschätzung von Dr. med. D. stehenden – nachvollziehbaren und schlüssigen Beurteilungen des Kreisarztes abzustellen, wonach der Unfall vom 5. November 2020 zu keiner richtunggebenden, sondern lediglich – bis spätestens 24. November 2020 – zu einer vorübergehenden Verschlechterung führte.