Kreisarzt Dr. med. C. noch Dr. med. D., der den Beschwerdeführer bereits nach dessen Anfang Februar 2017 erlittenem Unfall behandelt hatte, gingen jedoch davon aus, dass das Unfallereignis vom 5. November 2020 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Ursache der im Bereich der rechten Schulter bildgebend festgestellten Befunde sei. Arztberichte, die auf etwas Gegenteiliges schliessen liessen, oder anderweitige Anhaltspunkte, die diese – von Dr. med. C. überzeugend begründete – Einschätzung in Frage stellten, liegen nicht vor.