gekommen, der Unfall sei jedoch nicht geeignet gewesen, die vorgefundenen Befunde zu verursachen. Dem Schreiben von Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, E. Klinik, vom 24. Februar 2021 (VB I 41) sei zu entnehmen, dass das Unfallereignis von 2017 entscheidend für eine "nunmehrige Kostenübernahme" der Beschwerdegegnerin sei (VB I 45 S. 2; 41 S. 2). Jedoch sei keiner der beiden Unfälle geeignet gewesen, die aktuellen Beschwerden zu verursachen. Insbesondere bestätige die bereits im ersten MRI vorhandene Zystenbildung eine degenerative Genese der Befunde.