In Bezug auf den Unfall im Jahr 2017 verwies er in seiner Beurteilung vom 16. März 2021 auf seine gestützt auf die Ergebnisse seiner kreisärztlichen Untersuchung vom 26. Juli 2017 am 28. Juli 2017 verfasste Beurteilung (VB II 38), in welcher ausführlich dargelegt worden sei, dass die damals im MRI vorgefundenen Befunde nicht Folge oder Teilfolge des Unfalles vom 1. Februar 2017, sondern ausschliesslich "vorbestehend degenerativer Natur" gewesen seien (VB I 45 S. 1). Zwar sei es beim Unfall vom 1. Februar 2017 zu einer geringfügigen Zunahme der degenerativen Veränderungen, vor allem im Bereich der Supraspinatussehne