Der Kreisarzt hielt in seiner Beurteilung vom 4. Februar 2021 fest, der Unfall vom 5. November 2020 habe zu keinen zusätzlichen objektivierbaren strukturellen Schäden geführt. Es seien am 13. Januar 2021 "degenerative Befunde […] operiert" worden, die der Beschwerdegegnerin bereits seit 2017 bekannt seien. Eine mögliche unfallbedingte vorübergehende Beschwerdeauslösung sei spätestens am 24. November 2020 abgeklungen -5-