3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Beklagten." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte die Akten zum Unfall vom 5. November 2020 (Vernehmlassungsbeilage I) ein. 2.3. Mit Verfügung vom 13. Januar 2022 wurden die Akten der Beschwerdegegnerin betreffend den Unfall des Beschwerdeführers vom 1. Februar 2017 (Vernehmlassungsbeilage II) beigezogen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: